Das Haftungslimit für den Verkäuferschutz ist wie folgt definiert:
Einzelangebot:
200,00 EUR pro Schadensfall
Selbstbehalt 10 %
Jedoch mind. 10,00 EUR und max. 20,00 EUR
Mehrfachangebot:
200,00 EUR pro Anbieter
Selbstbehalt 10 %
Jedoch mind. 10,00 EUR und max. 20,00 EUR
Beachten Sie bitte, das wir keine Portokosten auszahlen können.
Die folgenden Fälle werden durch den Verkäuferschutz abgedeckt:
- Sie haben das Produkt nachweislich geliefert, jedoch hat der Käufer die Ware nicht bezahlt.
- Sie haben das Produkt nachweislich per Post geliefert. Der Käufer hat das Paket nicht abgeholt und es wurde Ihnen zurückgesendet.
Die folgenden Fälle werden durch den Verkäuferschutz nicht abgedeckt:
- Sie als Verkäufer haben das Produkt nachweislich gesendet und das Produkt wurde entweder beim Transport beschädigt oder ging verloren. Dieser Fall muss durch die jeweilige Transportversicherung abgedeckt werden.
- Angebote mit der Zahlungs- und Liefermodalität "Barzahlung; Selbstabholung" sind vom Verkäuferschutz ausgeschlossen, da der Käufer die Gelegenheit hat, das Produkt vor der Zahlung zu begutachten und gegebenenfalls abzulehnen.
- Lieferungen mit normaler Post sind nicht abgedeckt.
- Angebote, bei welchen die Zahlungs- und Liefermodalitäten nicht entsprechend den vom Verkäufer im Angebot definierten Bedingungen durchgeführt werden, sind vom Verkäuferschutz ausgeschlossen. Nachträgliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer über eine Änderung der Zahlungs- und Lieferkonditionen werden nicht akzeptiert, auch wenn diese mittels E-Mail-Korrespondenz nachgewiesen werden können.
Der Verkäuferschutz von ricardo.at kommt nur bei Verkäufen in Verbindung mit Auktionen oder Fixpreis-Angeboten zum Tragen. Es sind alle Verkäufer durch unseren Verkäuferschutz abgedeckt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Angebot entspricht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ricardo.at GmbH und das Produkt wurde bei ricardo.at verkauft.
- Sie sind Mitglied bei ricardo.at und Ihr Benutzerkonto ist nicht blockiert.
- Sie können Ihre geleistete Lieferung mit einem offiziellen Versandbeleg (z. B. Postbeleg mit Track&Trace-Nummer) nachweisen.
- Ein Antrag kann frühestens 30 Tage und spätestens 60 Tage nach Angebotsende erfolgen.
Der Verkäuferschutz von ricardo.at kommt automatisch bei jedem Verkauf, der über ricardo.at abgewickelt wird und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ricardo.at entspricht, zu tragen.
Der Verkäuferschutz ist kostenlos für alle Mitglieder von ricardo.at. Bei einem Schadensfall beträgt der Selbstbehalt 10 % der Schadenssumme, jedoch min. 10,00 EUR und max. 20,00 EUR.
Pro Quartal können maximal 3 Anträge eingereicht werden. Eine Übertragung von allfällig noch verfügbaren Anträgen in das Folgequartal ist nicht möglich.
In einem ersten Schritt müssen beide Parteien die erforderlichen Schritte gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unternehmen, damit die Transaktion ordnungsgemäß abgewickelt werden kann.
Sind alle Versuche erfolglos geblieben, kann ein Antrag frühestens 30 Tage und spätestens 60 Tage nach Angebotsende erfolgen.
Sie können den Antrag auf Verkäuferschutz online ausfüllen und einreichen. Loggen Sie sich dazu in Ihr "my ricardo" ein. Klicken Sie danach auf "Kontoübersicht" und wählen Sie die Rubrik "Käufer- und Verkäuferschutz". Dort klicken Sie auf den Button "Neuen Antrag stellen".
Der Antragssteller ist dazu verpflichtet, alle Kommunikationsnachweise per E-Mail, Post oder Fax sowie die offizielle Zahlungsbestätigung dem Antrag beizufügen.
Wird ein Antrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung vervollständigt, lehnt ricardo.at den unvollständigen Antrag automatisch ab. Eine erneute Bearbeitung ist danach nicht mehr möglich.
Der Antragssteller muss sicherstellen, dass die korrekten Kontoangaben für den Fall einer Auszahlung hinterlegt sind. Im Falle von falschen Angaben übernimmt ricardo.at keine Haftung. ricardo.at ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, eine erneute Zahlung an den Verkäufer vorzunehmen.
Akzeptierte wie auch abgelehnte Anträge bleiben 3 Monate in Ihrem "my ricardo" ersichtlich. Danach werden diese Anträge archiviert.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Käuferschutzreglements ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
ricardo.at ist nicht verpflichtet, seine Mitglieder auf die Möglichkeit des Verkäuferschutzes hinzuweisen.
ricardo.at übernimmt keine Haftung für falsch übermittelte Daten.
Übernimmt die fehlbare Partei die Rückzahlung des ausbezahlten Betrages, ist der Antragssteller verpflichtet, den Betrag an die ricardo.at GmbH zurückzubezahlen.
Die Ablehnung einer Schadensanzeige durch die ricardo.at GmbH aufgrund einer Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Bestimmungen des Käufer- und Verkäuferschutzes ist endgültig. Ein diesbezüglicher Rechtsweg ist ausgeschlossen.
ricardo.at GmbH, Wien, 21.8.2008