Das Haftungslimit für den Käuferschutz ist wie folgt definiert:
Einzelangebot:
200,00 EUR pro Schadensfall
Selbstbehalt 10 %
Jedoch mind. 10,00 EUR und max. 20,00 EUR
Mehrfachangebot:
200,00 EUR pro Anbieter
Selbstbehalt 10 %
Jedoch mind. 10,00 EUR und max. 20,00 EUR
Beachten Sie bitte, dass wir keine Portokosten auszahlen können.
Der folgende Fall wird durch den Käuferschutz abgedeckt:
- Der Verkäufer hat Ihnen das Produkt nicht geliefert, obwohl Sie den Preis nachweislich und im Voraus bezahlt haben.
Die folgenden Fälle werden durch den Käuferschutz nicht abgedeckt:
- Der Verkäufer hat Ihnen das Produkt nachweislich gesendet und das Produkt wurde entweder beim Transport beschädigt oder ging verloren. Dieser Fall muss durch die jeweilige Transportversicherung abgedeckt werden.
- Angebote mit der Zahlungsmodalität "Barzahlung; Selbstabholung" sind vom Käuferschutz ausgeschlossen, da der Käufer die Gelegenheit hat, das Produkt vor der Zahlung zu begutachten und gegebenenfalls abzulehnen.
- Angebote, die per Kreditkarte oder Bankomatkarte direkt an den Verkäufer bezahlt werden, sind vom Käuferschutz ausgeschlossen, da Sie diese Rückerstattung bei Ihrem Kartenunternehmen beantragen müssen.
- Zahlungen, welche per Einschreiben oder normaler Briefpost an den Verkäufer erfolgen, sind nicht abgedeckt, da nicht nachweislich belegt werden kann, welcher Kaufbetrag versendet wurde.
- Angebote, die mit Bargeldtransfer-Services (z. B. Western Union) bezahlt werden, sind vom Käuferschutz ausgeschlossen.
- Produkte, welche durch den Käufer verändert, repariert, beschädigt, weiterverkauft oder gebraucht wurden, sind nicht abgedeckt.
- Abgeschlossene Angebote bei welchen man sich mit dem Verkäufer aufgrund subjektiver Differenzen nicht einigen konnte und es sich um Aussage gegen Aussage handelt (z.B. strittige Abweichung des Produktes von der Beschreibung), sind nicht abgedeckt.
- Nicht funktionierende oder sonst mangelhafte Produkte, (auch solche, welche ohne das schriftliche Einverständnis des Verkäufers zurück gesendet werden), sind vom Käuferschutz ausgeschlossen.
Der Käuferschutz von ricardo.at kommt nur bei Käufen in Verbindung mit Auktionen oder Fixpreis-Angeboten zum Tragen. Es sind alle Käufer durch unseren Käuferschutz abgedeckt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Angebot entspricht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ricardo.at GmbH und das Produkt wurde über ricardo.at gekauft.
- Sie sind Mitglied bei ricardo.at und Ihr Benutzerkonto ist nicht blockiert.
- Sie können mit einer offiziellen Zahlungsbestätigung (Bankbeleg) nachweisen, dass der Betrag von Ihnen auf das Konto des Verkäufers überwiesen wurde.
- Ein Antrag kann frühestens 30 Tage und spätestens 60 Tage nach Angebotsende erfolgen.
Der Käuferschutz von ricardo.at kommt automatisch bei jedem Kauf, welcher über ricardo.at abgewickelt wird und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ricardo.at entspricht, zum Tragen.
Der Käuferschutz ist kostenlos für alle Mitglieder von ricardo.at. Bei einem Schadensfall beträgt der Selbstbehalt 10 % der Schadenssumme, jedoch min. 10,00 EUR und max. 20,00 EUR.
Pro Quartal können maximal 3 Anträge eingereicht werden. Eine Übertragung von allfällig noch verfügbaren Anträgen in das Folgequartal ist nicht möglich.
Beide Parteien müssen die erforderlichen Schritte gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unternehmen, um die Transaktion doch noch ordnungsgemäß abwickeln zu können.
Sind alle Versuche erfolglos geblieben, kann ein Antrag frühestens 30 Tage und spätestens 60 Tage nach Angebotsende erfolgen.
Sie können den Antrag auf Käuferschutz online ausfüllen und einreichen. Loggen Sie sich dazu in Ihr "my ricardo" ein. Klicken Sie danach auf "Kontoübersicht" und wählen Sie die Rubrik "Käufer- und Verkäuferschutz". Dort klicken Sie auf den Button "Neuen Antrag stellen".
Der Antragssteller ist dazu verpflichtet, alle Kommunikationsnachweise per E-Mail sowie die offizielle Zahlungsbestätigung dem Antrag beizufügen.
Wird ein Antrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung vervollständigt, lehnt ricardo.at den unvollständigen Antrag automatisch ab. Eine erneute Bearbeitung ist danach nicht mehr möglich.
Der Antragssteller muss sicherstellen, dass die korrekten Kontoangaben für den Fall einer Auszahlung hinterlegt sind. Im Falle von falschen Angaben übernimmt ricardo.at keine Haftung. ricardo.at ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, eine erneute Zahlung an den Käufer vorzunehmen.
Akzeptierte wie auch abgelehnte Anträge bleiben 3 Monate in Ihrem "my ricardo" ersichtlich. Danach werden diese Anträge archiviert.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Käuferschutzreglements ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
ricardo.at ist nicht verpflichtet, seine Mitglieder auf die Möglichkeit des Käuferschutzes hinzuweisen.
ricardo.at übernimmt keine Haftung für falsch übermittelte Daten.
Übernimmt die fehlbare Partei die Rückzahlung des ausbezahlten Betrages, ist der Antragssteller verpflichtet, den Betrag an die ricardo.at GmbH zurückzubezahlen.
Die Ablehnung einer Schadensanzeige durch die ricardo.at GmbH aufgrund einer Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Bestimmungen des Käufer- und Verkäuferschutzes ist endgültig. Ein diesbezüglicher Rechtsweg ist ausgeschlossen.
ricardo.at GmbH, Wien, 30.4.2008