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  1. Übersicht
  2. Richtlinien
  3. Erlaubt und verboten
  4. Infos für Anbieter
  5. Infos für Rechteinhaber
  6. Angebot melden

Übersicht

ricardo.at ist dem Handel mit Originalprodukten verschrieben und bekämpft Fälschungen und andere Verletzungen geistigen Eigentums anhand folgender Richtlinien.

Fälschungen schädigen den arglosen Konsumenten, gefährden Arbeitsplätze und manchmal sogar die Sicherheit oder die Gesundheit des Verbrauchers. ricardo.at pflegt die Zusammenarbeit mit Inhabern von Marken, Muster, Urheberrechten und Patenten.

Vielfach sind Fälschungen nur mit profundem Fachwissen zu erkennen. ricardo.at ist deshalb und aufgrund der Menge der laufenden Angebote kaum in der Lage, sämtliche Fälschungen selbständig zu erkennen und von der Webseite zu entfernen.

Um Rechtsverletzungen effizient zu unterbinden, lädt ricardo.at Rechteinhaber zur Zusammenarbeit im Rahmen von IPCop ein.

IPCop Richtlinien

ricardo.at hält sich beim Umgang mit geistigem Eigentum Dritter an folgende Richtlinien:

  1. Der Marktplatz wird fortlaufend automatisch durchsucht nach verdächtigen Begriffen wie zum Beispiel „Raubkopie“ oder “Piraterie“ geprüft.
  2. Die entsprechenden Ergebnisse der automatischen Suche werden individuell von erfahrenen Mitarbeitern überprüft auf Rechtsverletzungen; Angebote, bei denen von einer Verletzung des Markenrechts (Markenschutzgesetz, „MarkSchG“), des Musterrechts (Musterschutzgesetz, „MuSchG“), des Patentrechts (Patentgesetz, „PatG“) sowie des Urheberrechts (Urheberrechtsgesetz, „UrhG“) ausgegangen werden muss, werden gelöscht.
  3. Rechteinhabern wird eine besondere Email-Adresse zur Verfügung gestellt. Per Formular [link] an diese Email-Adresse geschickte Meldungen gelangen direkt an die zur Überprüfung und Löschung von Angeboten betraute Abteilung. Alternativ wird den Rechteinhabern eine entsprechende Eingabemaske[link] zur Verfügung gestellt.
  4. Alle über die entsprechende, besondere Email-Adresse oder die erwähnte Email-Maske eingehenden Formulare werden prioritär behandelt. Zwischen 8 Uhr morgens und 17 Uhr abends (Lokalzeit) ist die entsprechende Abteilung an Werktagen besetzt und bearbeitet Meldungen von Rechteinhabern. Die Löschung und/oder Rückmeldung an den Rechteinhaber erfolgt an Werktagen innert weniger Stunden.
  5. ricardo.at stellt sicher, dass die mit der Bekämpfung von Verletzungen geistigen Eigentums betraute Abteilung über genügend Personalressourcen verfügt und das Personal entsprechend instruiert ist, um Beanstandungen kompetent, zeitnah und effizient zu bearbeiten.
  6. ricardo.at stellt sicher, dass die mit der Bekämpfung von Verletzungen geistigen Eigentums betrauten Mitarbeiter Beanstandungen konsistent bearbeiten und mit der Frage vertraut sind, welche spezifischen Angaben im einzelnen Fall vom Rechteinhaber und/oder – falls nötig – vom Anbieter einzuholen sind, um einen Löschungsentscheid zu fällen.
  7. ricardo.at stellt sicher, dass alle beanstandeten Angebote, die mit hinreichender Sicherheit gemäß MarkSchG, MuSchG, PatG sowie UrhG als widerrechtlich zu beurteilen sind, gelöscht werden. Sollte die Beanstandung eine solche Beurteilung nicht hinreichend plausibel erscheinen lassen, wird der Rechteinhaber und/oder – sofern dies notwendig erscheint – der Anbieter schnellstmöglich um sachdienliche, ergänzende Informationen gebeten.
  8. ricardo.at prüft jedes Mitglied bei dessen Anmeldung durch die postalische Zusendung eines Aktivierungscodes oder eine ähnlich verlässliche Methode.
  9. ricardo.at führt für jedes Mitgliederkonto ein Vorfallprotokoll und trifft alle zumutbaren Vorkehrungen, um zu verhindern, dass sich endgültig gesperrte Mitglieder erneut Zugriff auf die Plattform verschaffen.
  10. ricardo.at teilt dem Anbieter eines beanstandeten und in der Folge gelöschten Angebots den Löschungsgrund mit und weist nachdrücklich auf das verletzte Verbot und die auf dem Marktplatz geltenden Richtlinien (insbesondere über die Sanktionierung fehlbarer Mitglieder) hin.
  11. ricardo.at sanktioniert die Verletzung geistigen Eigentums Dritter unter Befolgung von Richtlinien zur Kontosperrung und zum Ausschluss von Mitgliedern. Die bösgläubige Verletzung geistigen Eigentums hat die Sperrung des Mitgliedskontos zur Folge.

Erlaubt und verboten (nicht abschließende Aufzählungen)

Erlaubt ist

  • der Vertrieb jederlei Ware, welche vom Markeninhaber (§ 10 b MarkSchG) oder Musterinhaber (§ 5a MuSchG) oder mit dessen Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gesetzt wurde. Eine Ausnahme gilt für patentgeschützte Ware, siehe dazu unten.
  • die fotografische Darstellung einer auf dem verkauften Produkt angebrachten Marke, sofern es sich um ein Original handelt.
  • die Erwähnung der Marke des angebotenen Produkts in Titel und Beschrieb des Angebots.
  • die Verwendung selbst erstellter Fotografien sowie selbst erstellter Beschreibungen des angebotenen Produkts.
  • die Verwendung fremder Abbildungen oder Texte, sofern der Anbieter vom Urheber vorgängig die diesbezügliche Erlaubnis nachweislich eingeholt hat.
  • das Anbieten (und der Erwerb) sogenannter OEM-Software („original equipment manufacturer software“), die vom Hersteller oder dessen Vertriebspartner einzig als „bundle“, d.h. als zusammengehörendes Paket vertrieben wurde. Die ursprünglich zum bundle gehörende Software darf auf dem Marktplatz separat, d.h. unabhängig von der ursprünglich erworbenen Hardware, angeboten werden.


Verboten ist

  • Fälschungen (auch „fake“, „replica“ oder „counterfeit“ u.ä. genannte Artikel) auf dem Marktplatz anzubieten. Darunter ist Ware zu verstehen, die fälschlicherweise den Eindruck erweckt, ein Original zu sein, d.h. vom Inhaber der angegebenen Marke oder vom Inhaber des nachgeahmten Musters hergestellt worden zu sein. Ob die Ware als Fälschung deklariert oder sonst erkennbar ist, spielt dabei keine Rolle.
  • Ware unter Nennung von Markennamen zu bewerben, obwohl die angebotene Ware weder von der genannten Marke hergestellt worden ist noch mit der Marke in einem engen funktionalen Zusammenhang (zulässig ist z.B. die Angabe „Etui für das Kameramodell xxx der Marke yyy“) steht. Verboten ist insbesondere eine an eine Marke anlehnende Bewerbung, z.B. „ähnlich der berühmten [Marke XXX]-Armbanduhr“ oder vergleichende Bewerbung, z.B. „besser als Fussballschuhe von [Marke XXX]“)
  • zur Bewerbung eines Angebots mit Hilfe von Texten, Fotografien oder anderen Abbildungen, ohne selbst der Urheber dieser Inhalte zu sein oder vom Urheber die Erlaubnis zur Verwendung erhalten zu haben.
  • in Österreich patentrechtlich geschützte Ware anzubieten, welche ohne Zustimmung des Patentinhabers in Österreich importiert wurde.
  • Marken-Logos, -Signete, -Embleme, -Symbole ohne Zustimmung des Markeninhabers losgelöst von der angebotenen Ware zu verwenden (zulässig ist z.B. die Abbildung des auf der Ware angebrachten Logos, nicht aber die separate Abbildung des nackten, von einer anderen Webseite kopierten Symbols ohne Zustimmung des Markeninhabers). Die textliche Nennung der Marke des angebotenen Produkts ist zulässig.
  • Ware unter unzutreffenden Herstellhinweisen (z.B. „Made in Switzerland“, sofern das Produkt die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt) anzubieten.

Infos für Anbieter

1. Geistiges Eigentum - Rechtliche Übersicht

„Geistiges Eigentum“, „Immaterialgüterrechte“ oder „Intellectual Property“ sind Sammelbegriffe für folgende Arten von Rechten:

  1. Marken
    Die Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken können insbesondere Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farben sein. Nur im Markenregister eingetragene Marken genießen Schutz.

    Eingetragene Marken dürfen von Dritten nicht ohne Zustimmung des Inhabers gebraucht werden. Dritte dürfen das Zeichen deshalb nicht auf Waren anbringen, unter dem Zeichen Waren anbieten oder in Verkehr bringen oder das Zeichen auf Geschäftspapieren, in der Werbung oder sonstwie im geschäftlichen Verkehr benutzen.

    Eine Ausnahme gilt für Originalware: Ware, die ursprünglich vom Markeninhaber selbst in Verkehr gesetzt wurde, darf unter Nennung des Zeichens weiterveräußert werden.

    Beispiel für eine Marke: der berühmte Coca-Cola Schriftzug.
  2. Urheberrecht
    Sämtliche Texte, Fotografien, sonstige bildliche Darstellungen und akustische Werke, die als geistige Schöpfungen von individuellem Charakter zu betrachten sind, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz.
    Sie dürfen von Dritten grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Urhebers verwendet werden.
    Dies gilt insbesondere auch für Texte und Bilder, die auf dem Internet zu finden sind.
  3. Muster
    Das MuSchG schützt Gestaltungen von Erzeugnissen oder Teilen von Erzeugnissen, die durch die Anordnung von Linien, Flächen, Konturen oder Farben oder durch das verwendete Material charakterisiert sind, als Muster. Diesem Schutz können zum Beispiel Modeartikel wie Handtaschen oder Sportgeräte unterliegen.
  4. Patente
    Für eine neue gewerblich anwendbare Erfindung kann auf Antrag ein Patent erteilt werden. Die patentierte Erfindung darf während der Schutzdauer des Patents (20 Jahre) ohne Zustimmung des Inhabers nicht von Dritten gewerbsmässig verwendet werden.
    Patente können zum Beispiel die Sprühkopfkonstruktion einer Farbpistole betreffen.



2. Fälschung und Piraterie

Fälschungen

Als Fälschung gilt ein Gegenstand, der unter Verletzung geschützter Marken, Muster, Herkunftsangaben oder Patente so ausgestaltet wurde, dass sein Erscheinungsbild oder seine Funktionsweise weitgehend oder gänzlich dem als Vorbild dienenden Produkt des Rechteinhabers entspricht.

Unter den so definierten Begriff der Fälschung fallen auch sogenannte Imitate, Plagiate, Nachahmungen, „Fakes“, „Counterfeits“ und „Replica“.

Piraterie

Unter Piraterie ist das unerlaubte Kopieren von Werken und Leistungen zu verstehen, die urheberrechtlich oder durch ein verwandtes Schutzrecht geschützt sind. Eine so entstandene Kopie wird auch als Raubkopie bezeichnet.




3. Bundle-Software (OEM-Software)

Sogenannte OEM-Software („original equipment manufacturer software“) wird vom Hersteller oder dessen Vertriebspartner manchmal einzig als „Bundle“, d.h. als zusammengehörendes Paket vertrieben.

Die ursprünglich zu einem Bundle gehörende Software darf auf dem Marktplatz separat, d.h. unabhängig von der ursprünglich erworbenen Hardware, angeboten und verkauft werden, denn der urheberrechtliche Verwertungsschutz erschöpft sich mit der erstmaligen Inverkehrbringung bzw. Veräusserung des Werkexemplars, § 16 Abs 3 UrhG lautet: „Dem Verbreitungsrecht unterliegen - vorbehaltlich des § 16a - Werkstücke nicht, die mit Einwilligung des Berechtigten durch Übertragung des Eigentums in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht worden sind.“

In seltenen Fällen kann der Weiterverkauf einer im Bundle erworbenen Software durch den Ersterwerber vertragliche Pflichten gegenüber dem Erstvertreiber verletzen. Vertragliche Bindungen zwischen einem Unternehmen und dem von ihm belieferten Erstabnehmer wirken indessen nur zwischen den Vertragsparteien und haben somit keinen Einfluss auf die Zulässigkeit von Angeboten auf dem Marktplatz.




4. Gesetzliche Strafen und Datenherausgabe

Gesetzliche Strafen

Neben Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen sowie Herausgabe des erlangten Gewinns sehen § 91 UrhG, § 60 MarkSchG, § 35 MuSchG sowie § 159 PatG für Vergehen einen Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vor.

Datenherausgabe

ricardo.at kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Verfügung verpflichtet sein, die Daten eines Mitglieds, welches das geistige Eigentum eines Dritten verletzt hat, herauszugeben.




5. Sanktionen auf ricardo.at

Angebote, welche geistiges Eigentum Dritter gemäß MarkSchG, MuSchG, PatG oder UrhG verletzen, sind auf dem Marktplatz verboten.

ricardo.at sanktioniert Verletzungen geistigen Eigentums im Einzelnen gemäß folgender Richtlinien:

  1. Jedes mit hinreichender Sicherheit rechtsverletzende Angebot, das ricardo.at zur Kenntnis gelangt, wird gelöscht. Der Anbieter wird über den Löschungsgrund informiert und nachdrücklich auf die entsprechenden Verbote hingewiesen.
  2. a) Der Anbieter wird gesperrt, wenn mit hinreichender Sicherheit feststeht, dass er mit einem oder mehreren Angeboten geistiges Eigentum Dritter verletzt hat und dabei entweder gewerblich tätig war oder aufgrund anderer Anhaltspunkte zu vermuten ist, dass er die Rechtsverletzung nicht gutgläubig begangen hat.
    b) Der Anbieter wird unabhängig von seiner Gutgläubigkeit gesperrt, wenn zum dritten Mal eines seiner Angebote wegen einer Verletzung geistigen Eigentums gelöscht wurd und mindestens je 24 Stunden zwischen den einzelnen Löschungen lagen.

Spätestens die dritte Sperre des fehlbaren Mitglieds ist definitiv, d.h. das Mitglied wird unbefristet von der Benutzung des ricardo.at-Marktplatzes ausgeschlossen. Eine definitive Sperrung kann indessen bereits vor der dritten Sperre verhängt werden.

Informationen für Rechteinhaber

 

Was können Sie als Inhaber von geistigem Eigentum von ricardo.at erwarten?

ricardo.at hält sich im Umgang mit geistigem Eigentum Dritter an folgende Richtlinien.

ricardo.at prüft und löscht gegebenenfalls alle hinreichend ausgefüllten Formular[link] an die besondere, dem Rechteinhaber auf Anfrage vom Kundendienst mitgeteilte Email-Adresse oder über die spezielle Eingabemakse[link] gemeldeten Angebote, von denen mit hinreichender Sicherheit anzunehmen ist, dass sie gemäß MarkSchG, MuSchG, PatG sowie UrhG Immaterialgüterrechte verletzen.

Das Formular fragt die von ricardo.at für die schnelle und verlässliche Bearbeitung der Beanstandung benötigten Informationen ab.

Sollten die Angaben des Rechteinhabers nicht ausreichen, um eine Rechtsverletzung hinreichend sicher erscheinen zu lassen, wird ricardo.at den Rechteinhaber und/oder (sofern für notwendig erachtet) den Anbieter kontaktieren und um weiterführende Informationen ersuchen.

Bemerkung: Bei handschriftlich unterschriebenen Erklärungen sind erfahrungsgemäß weniger Rückfragen notwendig.

Rechtsverletzendes Angebot melden

 

Haben Sie eine Fälschung oder eine Raubkopie erkannt? Hat ein Mitglied Ihr urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial verwendet?

Bitte melden Sie uns Fälschungen oder andere Verletzungen Ihrer Marken, Urheberrechte, Designrechte oder Patente. Nutzen Sie dazu bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden Sie es per Email mit Anhang an den Kundendienst oder faxen Sie uns die Unterlagen an die Nummer +43 (1) 890 17 92 – 772.