ricardo.at stellt einen Internet-Marktplatz für Angebote zum Handel mit Waren aller Art (im Folgenden: „Produkte“) dar.
Immobilien und Immobilienprodukte sind von Angebot, Handel, Anzeigen und Bewerbung auf
ricardo.at ausgeschlossen.
Angebote können in Form von Auktionen, Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis" oder Fixpreis-Angeboten eingestellt werden, bei welchen der Vertragsschluss direkt auf dem Marktplatz ricardo.at stattfindet.
(a) Auktionen:
Die Preisfindung gestaltet sich durch Angebot und Nachfrage.
Der Markplatz von ricardo.at ist keine übliche Auktion wie diese im allgemeinen Sprachgebrauch verstanden wird. Im Gegensatz zu der herkömmlichen Versteigerung wird das Auktionsende nicht dadurch bestimmt, dass mangels anderweitiger Gebote ein Zuschlag erteilt wird, sondern dadurch, dass ein Endtermin erreicht wird.
(b) Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis":
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei Punkt (a), jedoch wird durch die Abgabe eines Gebotes in der Höhe des "Sofort-Kaufen-Preises" der Kaufvertrag unmittelbar abgeschlossen.
(c) Fixpreis-Angebote:
Sofern der Verkäufer ein Fixpreis-Angebot verwendet, wird durch die Abgabe eines Gebotes in der Höhe des "Sofort-Kaufen-Preises" der Kaufakt unmittelbar abgeschlossen. Die in Punkt 3.3.4 genannten Verbraucherrechte bleiben hiervon unberührt. Das Ende eines "Fixpreis-Angebots" wird entweder nach
Erreichen der definierten Laufzeit erreicht oder vorzeitig, wenn alle angebotenen Produkte vor der definierten Laufzeit gekauft wurden.
Bilder, Texte, etc., welche im Internet verfügbar sind, sind grundsätzlich kein öffentliches Eigentum. Konkret bedeutet dies, dass Kopieren oder Herunterladen von Texten, Bildern, etc., Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzen können. Dies gilt auch für Produktbeschreibungen und Bilder bereits
bestehender Auktionen, Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis", sowie "Fixpreis-Angeboten". Auch bei einer Veränderung von Texten und Bildern kann noch immer eine Verletzung der Schutzrechte Dritter bestehen.
Aus diesem Grund darf man nur Bilder und Texte verwenden, die man selbst erstellt hat oder wenn man im Besitz einer Erlaubnis zu deren Verwendung ist.
Die Inhaber von Schutzrechten (insb. Urheberrechtsinhaber) können ricardo.at Auktionen, Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis", sowie Fixpreis-Angebote melden, die ihre Rechte verletzen. ricardo.at entfernt Auktionen, Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis", sowie Fixpreis-Angebote, die Schutzrechte
Dritter verletzen.
Eine Schadenersatzhaftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit seitens ricardo.at für von einem Mitglied eingegebene Informationen wird ausgeschlossen.
Der Anbieter verpflichtet sich, im Angebot wahrheitsgemäß alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Angaben über das angebotene Produkt zu machen und über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig zu informieren. Insbesondere bei gebrauchten oder verpackungsgeschädigten Produkten sind Mängel des Produktes bzw. der Verpackung anzugeben. Im Zusammenhang mit Auktionen und Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis" ist zudem Punkt II.3.2.5. zu beachten.
Unternehmer, die Produkte an Verbraucher anbieten, verpflichten sich zur Einhaltung gesetzlicher Informationspflichten, insbesondere jener des österreichischen E-Commerce-Gesetzes und des Konsumentenschutzgesetzes und werden ricardo.at hinsichtlich jeglicher Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Informationspflichten schad- und klaglos halten.
Kommt es vor, dass ein Anbieter seine Angebote in falsche Kategorien platziert und aus diesem Grund die Übersichtlichkeit massiv beeinträchtigt wird ist ricardo.at berechtigt, falsch platzierte Angebote, ohne Rückfrage zu löschen oder die jeweiligen Angebote in eine andere Kategorie zu verschieben.
Die in einem Angebot angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern sie dieser unterliegen.
Mehrfacheinstellungen von identischen oder ähnlichen Produkten sind zu unterlassen. Dies gilt für
Mehrfacheinstellungen in gleichen oder verschiedenen Kategorien. ricardo.at behält sich vor, solche Angebote ohne Rückfrage zu löschen.
Es können grundsätzlich alle Produkte angeboten oder beworben werden, die in eine der bestehenden Kategorien passen.
Es ist verboten, Produkte anzubieten oder zu bewerben, deren Angebot, Verkauf, Erwerb, Übertragung oder Verwendung gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen.
- ricardo.at führt eine nicht abschließende und laufend aktualisierte Verbotsliste von Produkten, deren Angebot oder Bewerbung ohne ausdrückliche Erlaubnis von ricardo.at untersagt ist. Ausdrücklich vorbehalten bleiben zudem die Rechte von ricardo.at gemäß Punkt IV dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Diese Verbotsliste wird laufend aktualisiert und ist daher nicht abschließend. Die als verboten aufgeführten Produkte dienen lediglich als Beispiel.
- Selbst wenn ein Produkt nicht ausdrücklich in dieser Verbotsliste aufgeführt wird, kann ricardo.at dessen Angebot untersagen. Bei Unklarheiten, ob das Angebot eines Produktes zulässig ist, ist es möglich, den ricardo.at-Kundendienst zu kontaktieren.
- Selbst wenn diese Verbotsliste Ausnahmen vorsieht (d.h. das Angebot in einzelnen, definierten Fällen zulässt), behält sich ricardo.at das Recht vor, von diesen Ausnahmen abzuweichen. ricardo.at behält sich zudem ausdrücklich alle Rechte aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
- Jedenfalls verboten ist das Angebot oder die Bewerbung von Produkten deren Angebot, Verkauf, Erwerb, Übertragung oder Verwendung insbesondere gegen das Suchtmittelgesetz, das Pornographiegesetz, das Kriegsmaterialgesetz, das Waffengesetz oder das Verbotsgesetz 1947 verstößt.
Die jeweils aktuelle Verbotsliste finden Sie auf www.ricardo.at.
ricardo.at übernimmt keine Verpflichtung, Angebote auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen.
ricardo.at ist berechtigt, unzulässige Angebote, die sonst gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, zu löschen und die zuständigen Behörden oder die verletzten Dritten zu informieren. Punkt I.5 (Verwarnung und Ausschluss von Mitgliedern) bleibt ebenfalls vorbehalten.
Die Angebotsbedingungen, Angebote sowie die zwischen den Mitgliedern und Nutzern abgeschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen österreichischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Auf Verbraucherverträge gemäß Artikel 5 des Europäischen Vertragsübereinkommens ist österreichisches Recht nur insoweit anzuwenden, als dem Verbraucher dadurch nicht der durch die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
II.3.1.1 Definitionen
(a) Auktionen
Das Einstellen eines Produktes zwecks Durchführung einer Online-Auktion stellt eine verbindliche Offerte des Anbieters zum Abschluss eines Kaufvertrages über das beschriebene Produkt mit dem Meistbietenden dar. Bei einer Mehrfachauktion, d.h. bei einer Auktion mit einer Stückzahl größer als 1, stellt das Einstellen der Produkte zwecks Durchführung einer Online-Auktion eine verbindliche Offerte des Anbieters zum Abschluss separater Kaufverträge bis zum Ausschöpfen der Stückzahl mit den Bietern in der Reihenfolge der Höhe der eingegangenen Gebote dar.
Der Anbieter definiert pro Angebot die Startzeit, die Stückzahl, den Mindestpreis, die Mindesterhöhung, die Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Garantieleistungen.
Der Anbieter hat die Möglichkeit, sofern noch kein Gebot vorliegt, jederzeit vor Ablauf des angeführten Angebotsende das Angebot zu schließen.
(b) Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis"
Das Einstellen eines Produktes zwecks Durchführung einer Online-Auktion stellt eine verbindliche Offerte des Anbieters zum Abschluss eines Kaufvertrages über das beschriebene Produkt mit dem Meistbietenden dar. Mehrfachauktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis" sind nicht möglich.
Der Anbieter definiert pro Angebot die Startzeit, die Angebotsdauer, den Mindestpreis, die Mindesterhöhung, den "Sofort-Kaufen-Preis", die Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie Garantieleistungen.
Der Anbieter hat die Möglichkeit, sofern noch kein Gebot vorliegt, jederzeit vor Ablauf des angeführten Angebotsendes das Angebot zu schließen.
(c) Fixpreis-Angebote
Bei Fixpreis-Angeboten stellt das Einstellen der Produkte (ob 1 oder mehrere identische Produkte) eine verbindliche Offerte des Anbieters zum Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Bieter des "Sofort-Kaufen-Preises" dar. Das verbindliche Angebot bleibt bestehen bis zum Ausschöpfen der Stückzahl, dem
Erreichen des Endes der definierten Laufzeit oder der Schließung durch den Käufer.
Der Anbieter definiert pro Angebot die Startzeit, die Angebotsdauer, die Stückzahl, den "Sofort-Kaufen-Preis", die Zahlungs- und Lieferbedingung sowie Garantieleistungen.
Der Anbieter hat die Möglichkeit, sofern noch kein Gebot vorliegt, jederzeit vor Ablauf des angeführten Angebotsende das Angebot zu schließen.
II.3.1.2 Mindestpreis
Der Anbieter kann bei Auktionen sowie bei Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis" einen Mindestpreis (=Startpreis) definieren. Wir möchten darauf hinweisen, dass bereits das erste Gebot zu einer erfolgreichen Auktion führen kann und der Anbieter in diesem Fall verpflichtet ist, das Produkt zum gebotenen Preis zu liefern.
Bei Fixpreis-Angeboten gibt es keinen Mindestpreis.
II.3.1.3 "Sofort-Kaufen-Preis"
Mit der Eingabe eines Gebots in der Höhe des "Sofort-Kaufen-Preises" für "Sofort kaufen" bei Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis" oder bei Fixpreis-Angeboten kommt der Vertrag über den Erwerb des angebotenen Produkts zum vom Anbieter festgesetzten "Sofort-Kaufen-Preis" zwischen dem Anbieter und dem Käufer umgehend zustande.
Bei Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis" ist der definierte "Sofort-Kaufen-Preis" der maximal erreichbare Verkaufspreis.
Bei Fixpreis-Angeboten wird der Kaufpreis immer über die Höhe des "Sofort-Kaufen-Preises“ definiert. Bei Fixpreis-Angeboten können gleichzeitig mehrere identische Produkte angeboten werden, welche jeweils in
der Höhe des „Sofort-Kaufen-Preises“ gekauft werden können. Bei Fixpreis-Angeboten kann der „Sofort-Kaufen-Preis“ während der gesamten Laufzeit jederzeit durch den Verkäufer reduziert werden, auch dann, wenn bereits ein Kauf auf dem entsprechenden Angebot erfolgte.
II.3.1.4 Rechtsgewährleistung
Mit dem Einstellen eines Produktes sichert der Anbieter dem Käufer zu, dass er mit Ausnahme von Punkt II.3.1.6. der rechtmäßige Besitzer und Eigentümer des jeweiligen Produkts ist und er auch berechtigt ist, dieses zu verkaufen und zu übertragen.
II.3.1.5 Verfügbarkeitsfrist
Die Verfügbarkeitsfrist zeigt dem Käufer an, ob der Verkäufer ein Produkt auf Lager hat, oder mit welcher Frist der Käufer rechnen muss, bis das Produkt beim Verkäufer eingetroffen ist. Die angegebene Frist berechnet sich ab ab Angebotsende.
II.3.1.6 Vorabverkauf
Angebote mit Vorbestellungsmöglichkeit beinhalten Produkte, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Anbietens noch nicht in seinem Besitz hat, und die er daher dem Käufer nicht unverzüglich nach Vertragsschluss übereignen kann. Der Vorabverkauf dieser Produkte setzt voraus, dass ein offizieller Erscheinungstermin für die angebotenen Produkte bekannt ist. Für den Verkauf von solchen Produkten, bedarf es einer speziellen Bewilligung von ricardo.at - bitte kontaktieren Sie ricardo.at über kundendienst@ricardo.at.
II.3.1.7 Kein anderweitiger Verkauf
Der Anbieter verpflichtet sich, die eingestellten Produkte während der Angebotsdauer nicht anderweitig zu verkaufen oder zu übertragen.
II.3.1.8 Visibilität der Angebote
Auktionen, Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis" und Fixpreis-Angebote werden auf ricardo.at angezeigt. Sämtliche Angebote sind unabhängig von dem gewählten Kanal immer gesamthaft über die Suche und Reiter der Angebots-Listen sichtbar und anwählbar.
Auktionen, Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis" und Fixpreis-Angebote, die mit den Einstelloptionen "Top-Angebot Startseite" und "Top-Angebot Hauptkategorie" gewählt wurden, erscheinen in alternierender Reihenfolge auf www.ricardo.at und den entsprechenden Hauptkategorien.
II.3.2.1 Definition
(a) Auktionen
Die Eingabe eines Gebots stellt die verbindliche Annahme der Offerte des Anbieters zum Abschluss des Kaufvertrages über das beschriebene Produkt zum eingegebenen Gebotspreis dar. Der Bieter verpflichtet sich mit seinem Gebot, das in der jeweiligen Auktion dargestellte Produkt, zu den vereinbarten Konditionen (Zahlung, Transport, etc.) und dem entsprechenden Preis zu kaufen, falls er/sie bei Auktionsende den Zuschlag erhält. Die Abänderung oder die Rücknahme eines Gebots ist nicht möglich.
Außer bei Mehrfachauktionen erlischt das Gebot automatisch, wenn ein gültiges höheres Gebot abgegeben wird. Bei Mehrfachauktionen erlischt das Gebot erst dann, wenn gültige und höhere Gebote die Stückzahl der Auktion erschöpft haben (d.h. die Stückzahl des tieferen Gebots ist auf 0 reduziert).
Achtung:Bei Mehrfachauktionen kann ein Bieter den Zuschlag für eine geringere Stückzahl erhalten als diejenige, für die er ein Gebot abgegeben hat und ist verpflichtet, diese kleinere
Stückzahl zum entsprechenden Preis zu kaufen.
(b) Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis"
Die Eingabe eines Gebots stellt die verbindliche Annahme der Offerte des Anbieters zum Abschluss eines Kaufvertrages über das beschriebene Produkt zum eingegebenen Gebotspreis dar. Der Bieter verpflichtet sich mit seinem Gebot, das in der jeweiligen Auktion dargestellte Produkt zu den vereinbarten Konditionen (Zahlung, Transport etc.) und zum entsprechenden Preis zu kaufen, falls er bei Auktionsende den Zuschlag erhält. Die Abänderung oder die Rücknahme eines Gebotes ist nicht möglich.
Ein Gebot verliert seine Gültigkeit dann, wenn ein anderes höheres Gebot abgegeben wurde oder ein Gebot in der Höhe des "Sofort-Kaufen-Preises" abgegeben wird.
(c) Fixpreis-Angebote
Die Eingabe eines Gebots stellt die verbindliche Annahme der Offerte des Anbieters zum Abschluss eines Kaufvertrages über das beschriebene Produkt zum eingegebenen Gebotspreis dar. Der Bieter verpflichtet sich mit seinem Gebot, das in der jeweiligen Auktion dargestellte Produkt zu den vereinbarten Konditionen (Zahlung, Transport etc.) und zum entsprechenden Preis zu kaufen. Die Abänderung oder die Rücknahme eines Gebots ist nicht möglich.
II.3.2.2 Form
Das Gebot kann nur in der dafür vorgesehenen Eingabemaske auf der entsprechenden Angebotsseite eingegeben werden. Gebote in anderer Form, insbesondere Gebote per E-Mail an ricardo.at, sind nicht zulässig und unbeachtlich.
II.3.2.3 Verkaufspreis
Bei Auktionen ist die Höhe des nächsten Gebots bei allen Angeboten auf der Angebotsseite ersichtlich.
Bei Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis" ist der definierte "Sofort-Kaufen-Preis" der maximal erreichbare Verkaufspreis.
Bei Fixpreis-Angeboten wird der Verkaufspreis mit dem "Sofort-Kaufen-Preis" definiert und ist auf der Angebotsseite ersichtlich.
II.3.2.4 Phantasiegebot
Ist es offensichtlich, dass bei Auktionen ein Gebot keine ernstliche Willensbetätigung (§ 869 ABGB) darstellt ("Phantasiegebot"), kann ricardo.at ein solches Gebot ohne Rückfrage löschen.
II.3.2.5 Korrektur der Produktbeschreibung
Sollten Korrekturen bei einer Auktion nach einem Gebot erfolgen und bedeuten diese Korrekturen eine Qualitätsminderung des Angebotes, so ist der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende (Datum der Änderung ist in der Produktbeschreibung jeweils aufgeführt), bzw. bei einer Mehrfachauktion, diejenigen Bieter, die im
Falle eines Abschlusses der Auktion zu diesem Zeitpunkt einen Zuschlag erhalten würden, berechtigt, das Gebot (bzw. die Gebote) zurückzunehmen. In einem solchen Fall bitten wir den Bieter (bzw. die Bieter), eine E-Mail an kundendienst@ricardo.at zu senden.
Bei Angeboten von Fixpreis-Angeboten gilt die bei der Gebotsabgabe gültige Beschreibung. Es ist nicht möglich, ein Gebot zurückzuziehen.
II.3.2.6 Löschung eines Gebots
Falls vor Abschluss einer Auktion oder einer Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" ein zunächst erfolgreiches Gebot zurückgezogen werden muss, kann ein zunächst erfolgloses Gebot mit dem zuletzt gebotenen Preis wieder den erfolgreichen Geboten zugeordnet werden. Dies setzt jedoch das ausdrückliche Einverständnis
des Bietenden voraus.
Diese Funktion ist bei Fixpreis-Angeboten nicht möglich.
II.3.3.1 Angebotsdauer
Eine Auktion läuft normalerweise bis zum angegebenen Ende der Auktion. Wird innerhalb der letzten 5 Minuten ein Gebot abgegeben, so schließt die Auktion fünf Minuten nach Eingabe des letzten Gebots.
Bei Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis" gilt dieselbe Regel wie bei Auktionen, jedoch endet das Angebot vorzeitig, wenn eine Gebotsabgabe in der Höhe des "Sofort-Kaufen-Preises" erfolgt.
Bei Fixpreis-Angeboten wird mit der Abgabe des Gebots in Höhe des "Sofort-Kaufen-Preises" der Kaufakt unmittelbar abgeschlossen.
Alle Zeitangaben beziehen sich auf die Systemuhrzeit der Markplätze von ricardo.at. ricardo.at übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Übereinstimmung der Systemzeituhrzeit mit einer offiziell festgelegten Uhrzeit.
II.3.3.2 Zuschlag
(a) Auktionen
Mit dem Abschluss der Auktion kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden zustande.
Bei Mehrfachauktionen kommt bei Abschluss der Auktion ohne weiteres ein separater verbindlicher Kaufvertrag mit den Bietern in der Reihenfolge der Höhe der eingegangenen Gebote bis zum Ausschöpfen der Stückzahl zustande. Dies kann insbesondere dazu führen, dass ein Bieter, der in derselben Auktion ein Gebot für mehrere Stücke abgibt, für eine kleinere Stückzahl den Zuschlag erhält, als für die er das Gebot abgegeben hat.
Wurde kein Gebot abgegeben, so war die Auktion nicht erfolgreich.
(b) Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis"
Mit dem Abschluss einer Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" kommt ohne weiteres ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden zustande.
Gibt ein Bieter ein Gebot in der Höhe des "Sofort-Kaufen-Preises" ab, so kommt der verbindliche Kaufvertrag über den Erwerb des angebotenen Produkts umgehend mit diesem Bieter zustande.
Wurde kein Gebot abgegeben, so war die Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" nicht erfolgreich.
(c) Fixpreis-Angebote
Gibt ein Bieter ein Gebot in der Höhe des "Sofort-Kaufen-Preises" ab, so kommt der verbindliche Kaufvertrag über den Erwerb des angebotenen Produkts umgehend mit diesem Bieter zustande.
Bei Fixpreis-Angeboten erwirkt jede Abgabe eines Gebotes in der Höhe des "Sofort-Kaufen-Preises" unmittelbar einen verbindlichen Kaufvertrag über den Erwerb des angebotenen Produktes.
II.3.3.3 Austausch der Käufer- und Verkäuferdaten
ricardo.at übermittelt im Falle einer erfolgreich abgeschlossenen Auktion, Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" als auch bei jeder Gebotsabgabe bei Fixpreis-Angeboten Informationen über den Käufer an den Anbieter und Informationen über den Anbieter an den Käufer. Die Wiederverwendung dieser Informationen ist ausschließlich erlaubt, um die dem Kauf folgenden Verkaufstransaktionen korrekt zu beenden, z.B. indem die Anschrift des erfolgreichen Käufers für den Versand des Produkts genutzt wird.
II.3.3.4 Abwicklung des Kaufs
Nach Auktionsende oder unmittelbar bei einem Kauf via Fixpreis-Angebot, sind beide Parteien verpflichtet, sich gegenseitig zu kontaktieren. In der Regel erfolgt die Kontaktaufnahme durch den Verkäufer. Sollte sich eine Partei nach mehreren Kontaktversuchen (mindestens zwei Mal per E-Mail und einmal per Telefon) der
anderen Partei innerhalb von 7 Tagen nicht melden, so kann letztere vom Kaufvertrag zurücktreten. Bitte senden Sie in diesem Falle eine E-Mail an die andere Partei und eine Kopie an kundendienst@ricardo.at. Für zusätzliche Informationen
bezüglich der Rückerstattung von Gebühren verweisen wir Sie auf unser Gebührenreglement.
Das Rücktrittsrecht für den Verbraucher gemäß der §§ 5e ff KSchG für Fernabsatzgeschäfte (in § 5a KSchG definiert) bleibt durch diese Bestimmung unberührt.
II.3.3.5 Berücksichtigung von erfolglosen Geboten bei Auktionen und Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis"
Der Anbieter ist berechtigt, den Bietern mit nicht erfolgreichen Geboten ein Angebot in Höhe der entsprechenden Gebote für ein identisches Produkt oder ein Produkt mit der gleichen Bestimmung zu machen. Diese Angebotsmöglichkeit ist ausschließlich via "my ricardo" → "Erfolgreiche Auktionen"
erlaubt. Ein entsprechendes Angebot behält 7 Tage seine Gültigkeit und kann vom Anbieter während dieser Zeit nicht zurückgezogen werden, resp. gleichzeitig wieder neu eingestellt werden (außer das Produkt ist beim Anbieter mehrfach in identischer Form vorhanden).
II.3.3.6 Funktion "Preisvorschlag"
Der Anbieter hat während der Angebotsdauer die Möglichkeit, die Funktion "Preisvorschlag"im Benutzerzentrum "my ricardo" auf der Angebotsseite zu aktivieren. Dadurch wird ermöglicht, dass Interessenten dem Verkäufer ein verbindliches Preisangebot welches tiefer als der ausgeschriebene Mindestpreis (bei Auktionen und Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis") resp. tiefer als der
"Sofort-Kaufen-Preis" bei Fixpreis-Angeboten ist, unterbreiten können. Ein abgegebener Preisvorschlag durch einen Interessenten bleibt verbindlich gültig bis
- das zeitliche Ende des Angebots erreicht wird;
- der Verkäufer den Preis akzeptiert oder ablehnt;
- bei Auktionen und Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis" ein Gebot abgegeben wird; oder
- bei Fixpreis-Angeboten und Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis" ein Gebot in der Höhe des "Sofort-Kaufen-Preises" abgegeben wird.
Wird bei Auktionen und Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis" ein Gebot abgegeben, wird die Funktion "Preisvorschlag" unmittelbar automatisch deaktiviert. Liegt kein Gebot vor, kann der Verkäufer während der Angebotsdauer die Funktion "Preisvorschlag" jederzeit deaktivieren.
Die Funktion "Preisvorschlag" wird nur bei Angeboten mit einer Stückzahl von 1 unterstützt.
II.3.4.1 Verbot der Manipulation
Die Abgabe von Geboten für dasselbe Produkt und/oder die Einflussnahme auf das eigene Bewertungsprofil durch Verwendung von mehreren Benutzernamen ist strikt untersagt.
Anbietern von Produkten ist die Manipulation des Preises eigener eingestellter Produkte während der Angebotsdauer untersagt. Gebote zu eingestellten Produkten dürfen weder vom betroffenen Anbieter selbst, noch von Personen, welche im selben Haushalt wie der Anbieter wohnhaft sind, noch vom Anbieter selbst beauftragten
Dritten abgegeben werden.
Die Abgabe von Geboten mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse ist verboten.
Ein Mitglied, das gegen obige Regeln verstößt, wird bei Kenntnis durch ricardo.at verwarnt und im Wiederholungsfall ausgeschlossen (siehe auch Punkt I.5).
II.3.4.2 Transportkosten und Recycling-Gebühren
(a) Definition der Transportkosten
Der Verkäufer kann bei der Ausschreibung des Angebots wählen, ob die Transportkosten dem Käufer zusätzlich verrechnet oder durch den Verkäufer selbst bezahlt werden.
Die ausgewiesenen Transportkosten beinhalten die Portokosten innerhalb Österreichs und die Verpackungskosten für das jeweilige Produkt.
Die Portokosten innerhalb Österreichs sollten sich an den jeweils gültigen Posttarifen orientieren. Der Verkäufer kann über die Transportkosten innerhalb Österreichs hinaus im Angebotstext weitere Transportkosten definieren, falls er sein Produkt auch in das benachbarte Ausland oder vom Ausland in ein ebenfalls außerhalb Österreich gelegenes Land liefert.
Mit der Abgabe des Gebotes verpflichtet sich der Käufer, Transportkosten zu bezahlen, auch wenn diese Kosten vergleichsweise hoch erscheinen.
Wird im gegenseitigen Einverständnis vereinbart, dass das Produkt durch den Verkäufer persönlich an den Käufer übergeben wird, entfällt die Verrechnung der Transportkosten an den Käufer.
(b) Definition der Recycling-Gebühren
Der Anbieter ist berechtigt, Recycling-Gebühren dem Käufer zusätzlich zu verrechnen. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Gebühren und deren Verrechnung klar und eindeutig in der Produktbeschreibung erwähnt wurden. Ist dies nicht der Fall, sind Recycling-Gebühren inbegriffen und können nicht zusätzlich verrechnet werden.
II.3.4.3 Funktion "Fragen und Antworten"
Jedes Mitglied, welches den Aktivierungscode erfolgreich im "my ricardo" eingegeben hat, hat die Möglichkeit, auf der Angebotsseite einem Anbieter mit der Funktion "Fragen und Antworten", Fragen zu dem eingestellten Produkt zu stellen.
Bei der Beantwortung der Frage kann der Anbieter entscheiden, ob diese Frage einen allgemeinen Charakter besitzt, weil er beispielsweise ein Merkmal zur Spezifizierung seines Produkts vergessen hat. In diesem Fall wird sowohl die Frage als auch die Antwort auf der Angebotsseite veröffentlicht.
Entscheidet sich der Anbieter, dass die Frage und seine Antwort eher einen "privaten" Charakter hat, so erhält der Fragesteller die Antwort per E-Mail vom Anbieter und die Frage erscheint nicht auf der Angebotsseite.
Die Antwort des Anbieters ist verbindlich und wird im Falle eines erfolgreichen Abschlusses des Angebotes zum Bestandteil des Kaufvertrages.
Folgende Nutzung der Funktion "Fragen und Antworten" sind im Zusammenhang mit Auktionen, Auktionen mit "Sofort-Kaufen-Preis" sowie Fixpreis-Angeboten missbräuchlich und nicht erlaubt:
- Abgabe eines Gebotes mit dem Ziel, das Geschäft außerhalb von ricardo.at abzuwickeln
- Jegliche Form von Werbung für ein Produkt, eine Ware oder eine Dienstleistung
- Beleidigungen oder Belästigungen von Mitgliedern
Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass alle außerhalb von ricardo.at abgeschlossenen Geschäfte weder durch unseren Verkäuferschutz noch Käuferschutz abgedeckt sind.
Bitte beachten Sie, dass bei einer (manuellen oder automatischen) Reaktivierung eines Angebotes bereits in der Vorlaufzeit hinterlegte Fragen und Antworten automatisch übernommen und sichtbar (resp. verdeckt bei „Privat“-Antworten) angezeigt werden.
II.3.4.4 Keine Abnahme von Produkten, Rücktritt vom Vertrag durch den Verkäufer
Tritt bei einer Auktion, einer Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preise" oder einem Fixpreis-Angebot einer der folgenden Vorfälle ein, so kann der Verkäufer ohne Kostenfolge vom Kaufvertrag mit dem Käufer zurücktreten und sein Produkt wieder einstellen.
(a)
Der Käufer meldet sich nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem Kauf beim Verkäufer, obwohl der Verkäufer den Käufer mindestens zweimal per E-Mail und einmal per Telefon zu erreichen versucht hat zu erreichen.
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen Vorfall vorliegen:
Beim erstmaligen Eintritt obigen Vorfalls kann der Käufer von ricardo.at verwarnt werden. Sofern sich dieser Vorfall bei der erstmaligen Teilnahme des Käufers auf ricardo.at bei einer Auktion, einer Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" oder einem Fixpreis-Angebot ereignet oder wiederholt vorkommt, kann der Käufer von ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen werden.
(b)
Der Käufer verweigert grundlos die Annahme des gekauften Produktes (d.h. der Käufer möchte grundlos vom Kaufvertrag zurücktreten).
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen Vorfall vorliegen:
Beim erstmaligen Eintritt obigen Vorfalls kann der Käufer von ricardo.at verwarnt werden. Sofern sich dieser Vorfall bei der erstmaligen Teilnahme des Käufers auf ricardo.at bei einer Auktion, einer Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" oder einem Fixpreis-Angebot ereignet oder wiederholt vorkommt, kann der Käufer
von ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen werden.
(c)
Der Käufer hat den Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreich abgeschlossenem Kauf bezahlt, sofern als Lieferkondition "Lieferung gegen Vorauszahlung" im Angebot definiert war.
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen Vorfall vorliegen:
Beim erstmaligen Eintritt obigen Vorfalls kann der Käufer von ricardo.at verwarnt werden. Sofern sich dieser Vorfall bei der erstmaligen Teilnahme des Käufers auf ricardo.at bei einer Auktion, einer Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" oder einem Fixpreis-Angebot ereignet oder wiederholt vorkommt, kann der Käufer
von ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen werden.
(d)
Der Käufer hat das Produkt dem Verkäufer zurückgesandt und der Verkäufer hat das Geld dem Käufer zurückbezahlt.
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen Vorfall vorliegen:
Beim erstmaligen Eintritt obigen Vorfalls kann der Käufer von ricardo.at verwarnt werden. Sofern sich dieser Vorfall bei der erstmaligen Teilnahme des Käufers auf ricardo.at bei einer Auktion, einer Auktion mit
"Sofort-Kaufen-Preis" oder einem Fixpreis-Angebot ereignet oder wiederholt vorkommt, kann der Käufer von ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen werden.
(e)
Der Käufer ist unter 18 Jahre alt und die gesetzlichen Vertreter des Käufers haben dem Kauf nicht zugestimmt oder der unter 18 Jahre alte Käufer erklärt dem Verkäufer, dass er das Produkt nicht kaufen möchte.
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen Vorfall vorliegen:
Beim Eintritt obigen Vorfalls wird der Käufer von ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen.
(f)
Der Verkäufer hat das Produkt per Nachnahme geliefert, aber der Käufer hat die Annahme verweigert.
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen Vorfall vorliegen:
Beim erstmaligen Eintritt obigen Vorfalls kann der Käufer von ricardo.at verwarnt werden. Sofern sich dieser Vorfall bei der erstmaligen Teilnahme des Käufers auf ricardo.at bei einer Auktion, einer Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" oder einem Fixpreis-Angebot ereignet oder wiederholt vorkommt, kann der Käufer von ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen werden.
(g)
Der Verkäufer und der Käufer haben einen Übergabetermin vereinbart, zu welchem der Käufer nicht erschienen ist. Der Verkäufer hat anschließend nochmals versucht den Käufer per E-Mail oder Telefon zu erreichen.
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen Vorfall vorliegen:
Beim erstmaligen Eintritt obigen Vorfalls kann der Käufer von ricardo.at verwarnt werden. Sofern sich dieser Vorfall bei der erstmaligen Teilnahme des Käufers auf ricardo.at bei einer Auktion, einer Auktion mit
"Sofort-Kaufen-Preis" oder einem Fixpreis-Angebot ereignet oder wiederholt vorkommt, kann der Käufer von ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen werden.
(h)
Der Käufer hat die Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferdatum oder, falls der Verkäufer in den Angebotsbedingungen eine längere Zahlungsfrist speziell festgelegt hat, nicht innerhalb dieser speziell längeren Zahlungsfrist, bezahlt, sofern als Lieferkondition "Lieferung gegen Rechnung" im
Angebot definiert war.
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen
Vorfall vorliegen:
Beim erstmaligen Eintritt obigen Vorfalls kann der Käufer von ricardo.at verwarnt werden. Sofern sich dieser Vorfall bei der erstmaligen Teilnahme des Käufers auf ricardo.at bei einer Auktion, einer Auktion mit
"Sofort-Kaufen-Preis" oder einem Fixpreis-Angebot ereignet oder wiederholt vorkommt, kann der Käufer von ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen werden.
Der Verkäufer kann unter bestimmten Bedingungen eine Rückerstattung der entsprechenden Abschlussgebühren beantragen. Weitere Informationen zur Rückerstattung von Abschlussgebühren finden Sie im Gebührenreglement.
II.3.4.5 Keine Lieferung von Produkten, Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer
Tritt bei einer Auktion, einer Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" oder einem Fixpreis-Angebot einer dieser Punkte ein, so kann der Käufer ohne Kostenfolge vom Kaufvertrag mit dem Verkäufer zurücktreten.
(a)
Der Verkäufer meldet sich nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem Kauf beim Käufer, obwohl der Käufer versucht hat den Verkäufer mindestens zweimal per E-Mail und einmal per Telefon zu erreichen.
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen Vorfall vorliegen:
Beim erstmaligen Eintritt obigen Vorfalls kann der Verkäufer von ricardo.at verwarnt werden. Sofern sich dieser Vorfall beim ersten Angebot des Verkäufers bei einer Auktion, einer Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" oder einem Fixpreis-Angebot ereignet oder wiederholt vorkommt, kann der Verkäufer von ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen werden.
(b)
Der Verkäufer verweigert grundlos den Verkauf des angebotenen Produktes (d.h. der Verkäufer möchte grundlos vom Vertrag zurücktreten).
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen Vorfall vorliegen:
Beim erstmaligen Eintritt obigen Vorfalls kann der Verkäufer von ricardo.at verwarnt werden. Sofern sich dieser Vorfall beim ersten Angebot des Verkäufers bei einer Auktion, einer Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" oder einem Fixpreis-Angebot ereignet oder wiederholt vorkommt, kann der Verkäufer von
ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen werden.
(c)
Der Verkäufer hat das Produkt nicht innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreich abgeschlossenem Verkauf oder, falls der Verkäufer in den Angebotsbedingungen eine längere Lieferfrist speziell festgelegt hat, nicht innerhalb dieser speziellen längeren Lieferfrist, geliefert, sofern als Lieferkondition "Lieferung gegen Rechnung" im Angebot definiert war.
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen Vorfall vorliegen:
Beim erstmaligen Eintritt obigen Vorfalls kann der Verkäufer von ricardo.at verwarnt werden. Sofern sich dieser Vorfall beim ersten Angebot des Verkäufers bei einer Auktion, einer Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" oder einem Fixpreis-Angebot ereignet oder wiederholt vorkommt, kann der Verkäufer von ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen werden.
(d)
Der Käufer hat das Produkt dem Verkäufer zurückgesandt und der Verkäufer hat dem Käufer den Verkaufspreis zurückerstattet.
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen Vorfall vorliegen:
Beim erstmaligen Eintritt obigen Vorfalls kann der Verkäufer von ricardo.at verwarnt werden. Sofern sich dieser Vorfall beim ersten Angebot des Verkäufers bei einer Auktion, einer Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" oder einem Fixpreis-Angebot ereignet oder wiederholt vorkommt, kann der Verkäufer von ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen werden.
(e)
Der Verkäufer ist unter 18 Jahre alt und die gesetzlichen Vertreter des Verkäufers haben dem Verkauf nicht zugestimmt oder der unter 18 Jahre alte Verkäufer hat dem Käufer erklärt, dass er das Produkt nicht verkaufen wird.
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen Vorfall vorliegen:
Beim Eintritt obigen Vorfalls wird der Verkäufer von ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen.
(f)
Der Verkäufer und der Käufer haben einen Übergabetermin vereinbart, zu welchem der Verkäufer nicht erschienen ist. Der Käufer hat anschließend nochmals versucht den Verkäufer per E-Mail oder Telefon zu erreichen.
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen Vorfall vorliegen:
Beim erstmaligen Eintritt obigen Vorfalls kann der Verkäufer von ricardo.at verwarnt werden. Sofern sich dieser Vorfall beim ersten Angebot des Verkäufers bei einer Auktion, einer Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" oder einem Fixpreis-Angebot ereignet oder wiederholt vorkommt, kann der Verkäufer von ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen werden.
(g)
Der Verkäufer hat das Produkt nicht innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Zahlung des Verkaufspreises oder, falls der Verkäufer in den Angebotsbedingungen eine längere Lieferfrist speziell festgelegt hat, nicht innerhalb dieser speziellen längeren Lieferfrist, geliefert, sofern als Zahlungskondition "Lieferung
gegen Vorauszahlung" im Angebot definiert war.
Reaktion von ricardo.at, wenn ricardo.at konkrete Anhaltspunkte für den oben beschriebenen Vorfall vorliegen:
Beim erstmaligen Eintritt obigen Vorfalls kann der Verkäufer von ricardo.at verwarnt werden. Sofern sich dieser Vorfall beim ersten Angebot des Verkäufers bei einer Auktion, einer Auktion mit "Sofort-Kaufen-Preis" oder einem Fixpreis-Angebot ereignet oder wiederholt vorkommt, kann der Verkäufer von
ricardo.at als Mitglied ausgeschlossen werden.
II.3.4.6 Mangel des Produkts und Rücktritt vom Vertrag durch den
Käufer
Sollte ein Produkt nicht funktionieren oder sonst mit einem Mangel behaftet sein, so muss der Käufer dem Verkäufer innerhalb von 14 Werktagen nach Lieferung des Produktes davon in Kenntnis setzen. Der Klarheit halber wird präzisiert, dass ein im Angebot beschriebener Mangel nicht als Mangel im Sinne dieser Bestimmung gilt und somit nicht zur Anwendung dieser Bestimmung führt. Der Käufer kann vom Verkäufer eine Nachbesserung verlangen. Der Käufer muss dafür sorgen, das Produkt an die entsprechende Servicestelle des Verkäufers zu bringen oder auf Kosten des Käufers zu senden. Sollte nach einer zweimaligen Nachbesserung der gewünschte Erfolg nicht eintreten, und sollte keine andere Regelung zwischen Verkäufer und Käufer (z.B. Kaufpreisminderung) getroffen worden sein, so tritt eine Kaufvertragswandlung (Produktrücknahme und Kaufpreisminderung durch den
Verkäufer) in Kraft.
Der vorangehende Paragraph findet nur dann Anwendung, wenn keine besonderen anders lautenden Garantien bestehen (z.B. längere Rügefrist, Herstellergarantie etc.). Falls besondere anders lautende Garantien bestehen, so finden letztere Anwendung. Die Rechte von und die Pflichten gegenüber Verbrauchern gemäß
§ 8 ff KSchG bleiben durch diese Bestimmung unberührt.